Neuregelung zu KinderpässenWas Eltern vor der Reise wissen solltenDie Ausweispflicht für die Kleinen tritt in Kraft: Ab Dienstag müssen Kinder beim Urlaub außerhalb Deutschlands ein eigenes Reisedokument vorweisen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen EU-Vorschrift auf einen Blick.
Berlin - Kinderpass, Reisepass, Personalausweis - die Auswahl ist groß. Nur der Eintrag im Pass der Eltern ist für ein Kind ab dem 26. Juni diesen Jahres nicht mehr gültig. Ein neues Reisedokument muss also her - aber welches? Kosten, Alter des Kindes und Reiseziel, all das muss dabei beachtet werden. Warum werden die Kindereinträge im Reisepass der Eltern zum 26. Juni 2012 ungültig? Das ist eine EU-Vorschrift. Sie stammt aus dem Mai 2009, als die entsprechende EU-Passverordnung geändert wurde. Damals wurde das Prinzip "Eine Person - ein Pass" ergänzt. "Es dient der Sicherheit, wenn jede Person ihren eigenen Pass hat", heißt es in dem Dokument. Damals wurde auch beschlossen, dass diese Regelung am 26. Juni 2012 in Kraft treten soll. Gibt es keine Übergangsfrist? Nein. Ab dem 26. Juni gilt: "Kindern ohne gültigen Pass kann im Ausland die Einreise verweigert werden", sagt die Reiserechts-Expertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Aber gilt der Pass mit dem Kindereintrag denn danach noch? Ja. Das ist in der EU-Passverordnung ganz klar geregelt: "Für den Inhaber des Dokuments wird die ursprüngliche Gültigkeit (...) nicht beeinträchtigt." Eltern müssen also - wenn das Gültigkeitsdatum ihrer Pässe noch nicht überschritten ist - keine neuen Dokumente beantragen. Gültige Pässe mit ungültigem Kindereintrag könnten sich nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Wo beantrage ich ein Reisedokument für meine Kinder? Das muss bei einem Bürgerbüro oder einer Meldebehörde erledigt werden. Im Internet kann bei vielen dieser Behörden ein Termin vereinbart werden, um Wartezeiten zu verkürzen. Das Kind muss in jedem Fall mit zur Behörde. Welches Dokument beantrage ich - einen Kinderreisepass, einen Reisepass oder einen Personalausweis? Das hängt in erster Linie vom Alter des Kindes ab. Je nach Dokument, unterscheiden sich auch Kosten, mitzubringende Unterlagen und Wartezeiten. Voraussetzung ist in jedem Fall die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Übersicht:
Neben dem Alter des Kindes - wovon hängt es noch ab, welches dieser Dokumente ich beantragen sollte? Vom Reiseziel. Mit welchem Dokument ein Kind über die Grenze gelassen wird, entscheidet jedes Land selbst. Vor Reiseantritt sollte man sich deshalb über die Einreisebedingungen informieren, beispielsweise auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder beim Reiseveranstalter. Im Schengen-Raum, zu dem neben den 22 EU-Ländern auch Norwegen, Island, die Schweiz und Lichtenstein gehören, reicht der Personalausweis, alle anderen Dokumente gelten aber auch. In fast allen anderen Ländern wird ein Kinderpass anerkannt. Es gibt allerdings Ausnahmen, zum Beispiel die USA, wo nur der elektronische Reisepass anerkannt wird. Mein Kind hat noch einen gültigen Kinderausweis. Kann es den noch benutzen? Der Kinderausweis wird seit 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Wenn ein Kind noch einen gültigen Kinderausweis hat, kann es mit dem auch reisen - vorausgesetzt das Zielland akzeptiert ihn. Was muss bei den Fotos beachtet werden? Das Foto muss scharf, gleichmäßig ausgeleuchtet und vor einem einfarbigen hellen Hintergrund aufgenommen sein. Es darf nicht schmutzig oder verknickt sein. Das Kind muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund frontal in die Kamera blicken. Die Augen müssen klar erkennbar sein. Kopfbedeckungen sind bis auf Ausnahmen wegen besonderer religiöser Gründe nicht erlaubt. Es dürfen auch weder Spielsachen noch die Eltern oder Freunde mit aufs Foto. Wenn jetzt alle schnell noch vor dem Sommerurlaub zum Meldeamt gehen - muss ich dann noch länger auf den Reisepass warten? Nein. Nach Auskunft der Bundesdruckerei gibt es derzeit zwar eine größere Nachfrage nach Reisedokumenten, die Wartezeiten verlängern sich aber nicht. Muss ich noch an weitere Dokumente für mein Kind denken? Falls beispielsweise die Großeltern oder nur ein Elternteil mit dem Kind unterwegs ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine sogenannte Personensorgevollmacht. Dabei handelt es sich um ein Blatt Papier, auf dem steht, dass beispielsweise die Großeltern entscheidungsbefugt sind und den Auftrag haben, für das Kind während der Dauer der Reise zu sorgen. Manche Länder verlangen diese Dokument sogar bei der Einreise. Christina Horsten/dpa/dkr
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AuthorBest Invest Realty Archives
September 2018
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